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Hamburger Erklärung zum Schutze kulturellen Erbes unter Wasser PDF Drucken E-Mail

deguwa_small Die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie (DEGUWA) hat im Februar ihre jährliche Tagung »In Poseidons Reich XIII« in Hamburg ausgerichtet, an dem 118 Fachwissenschaftler aus 21 Staaten teilnahmen. Für die UNESCO hat Frau Dr. Koschtial (Paris) zum Stand der UNESCO-Konvention 2001 zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser referiert. Aus der von allen Wissenschaftlern gemeinsam empfundenen dringenden Notwendigkeit, die Konvention voranzubringen, um der Plünderung des Kulturerbes in den Weltmeeren entgegentreten zu können, ist die beigefügte "Hamburger Erklärung" entstanden.

 

Die Hamburger Erklärung

Dr. Hanz Günter Martin
DEGUWA


Das kulturelle Erbe unter Wasser ist enorm reich und hat riesiges Potential. In den letzten Jahren hat es zunehmende Aufmerksamkeit von der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der breiten Öffentlichkeit erfahren. Plünderung und Zerstörung nehmen jedoch schnell zu und drohen, die Menschheit dieses Vermächtnisses zu berauben. In der Erkenntnis des dringenden Bedürfnisses dieses Erbe zu bewahren und zu schützen, arbeitete die UNESCO die Konvention zum Schutz des Kulturellen Erbes unter Wasser 2001 aus.

Im Laufe der Jahrhunderte sind komplette Städte von den Wellen verschlungen worden und Tausende von Schiffen sind auf See zugrunde gegangen. Heute bilden ihre Überreste ein wertvolles archäologisches Erbe von größter kultureller Wichtigkeit. Viele Fundstätten unter Wasser sind im Laufe von Jahrhunderten oder sogar Jahrtausenden nicht berührt worden. Dazu erhält sich organisches Material häufig viel besser als an Land wegen des Mangels an Sauerstoff, der sonst den Zerfall beschleunigt hätte. Das macht diese Fundstätten so einzigartig, weil sie viel historische Information und viele Gegenstände bewahren, die lange an Land verloren sind.

Schiffbrüche 

Es wird geschätzt, daß mehr als 3 Millionen unentdeckte Wracks weltweit über den Boden der Ozeane verteilt sind. 

Berühmte Schiffe sind unter anderen: 


- die TITANIC;  

- die Kriegsflotte von Philipp II von Spanien; 

- die Flotte des Kublai Khan; 

- die Schiffe des Christoph Columbus;

- die spanischen Galeonen, die zwischen Spanien und Amerika verkehrten. 


Unterwasserruinen 


Die Reste von unzähligen alten Gebäuden liegen nun unter Wasser. Während Atlantis eine Legende bleiben muß, sind archäologische Stätten unter Wasser von der Größe Pompejis entdeckt worden. 

Berühmte Fundstätten sind unter anderen:

- Die Bucht von Alexandria, mit Resten des Leuchtturms und dem Palast der  Kleopatra;
- Teile des alten Karthago;
- Teile von Mahabalipuram, Stätte des Welterbes, Indien;
- Dwarka, Indien;
- Port Royal auf Jamaika, zerstört durch ein Erdbeben 1692.


Die UNESCO Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser ist in Teilen schon jetzt als Erfolg zu bezeichnen, denn die im Annex niedergelegten Standards für unterwasserarchäologischen Grabungen haben die Archäologen fast überall in freiwilliger Selbstverpflichtung übernommen. 

Aber eben nur die Archäologen, nicht die Schatzsucher. Das kulturelle Erbe unter Wasser ist daher weiter hochgradig gefährdet und die Gefährdung nimmt durch den Fortschritt in der Unterwassertechnik und der damit einhergehenden leichteren Erreichbarkeit von Unterwasserfundplätzen ständig zu. Handeln tut Not!

Die UNESCO Konvention wurde 2001 in Paris verabschiedet und nimmt seitdem weltweit ihren Weg durch die Instanzen. Bisher haben 15 Staaten die Konvention  ratifiziert Es sind dies Bulgarien, Ecuador, Kambodscha, Kroatien, Libanon, Libyen, Litauen, Mexiko, Nigeria, Panama, Paraguay, Portugal, Spanien, St. Lucia und die Ukraine.


Sobald es 20 Staaten sind, tritt sie in Kraft.


Die UNESCO Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser bringt aus Sicht der Archäologen in zwei Punkten erheblichen Vorteil:


1. Sie stellt sicher, dass es keine private und kommerzielle Ausbeutung von Unterwasserfunden gibt. Das vermindert das Interesse der Schatztaucher, da fast  weltweit die Grauzonen verschwinden, in denen sie operieren könnten.


2. Sie regelt, wie betroffene Staaten (Anrainer-, Eigentümer- oder Flaggenstaat) zusammenarbeiten können zum Schutz des Kulturgutes. Sie regelt im Übrigen nicht die Eigentumsverhältnisse von Unterwasserfunden und greift damit nicht ins Seerecht ein.

Deutschland sollte aus zwei Gründen die UNESCO Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser möglichst bald ratifizieren:


1. Die deutschen Küsten an Nord- und Ostsee sind durch die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer im Grunde gut geschützt, aber bereits die für das speziell europäische Erbe besonders wichtigen Binnenmeere, wie das Mittelmeer und das Schwarze Meer weisen Flächen auf, die außerhalb der Zwölfmeilenzone der Anrainerstaaten liegen und daher ungeschützt sind.


Die Weltmeere mit ihrem riesigen Reservoir an Unterwasserfunden sind ungeschützt. Hier muß die internationale Staatengemeinschaft handeln und Deutschland darf dabei nicht fehlen. Es geht um das Weltkulturerbe.

2. Durch den Artikel 11 der Konvention wird geregelt, daß die Kapitäne ihren Flaggenstaaten von unterwasserarchäologischen Aktivitäten berichten müssen. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass kein Schiff unter deutscher Flagge irgendwo auf den Weltmeeren an illegalen Ausgrabungen teilnehmen darf. Dies ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Schatzsucher. Das ist durchaus einschlägig, denn  man kann nicht die Augen davor verschließen, daß es etliche Unternehmen und Private gibt, die von deutschen Schiffen aus an der Plünderung der Weltmeere teilnehmen.

Wir bitten, dieses unser gemeinsames Anliegen weiter zu verbreiten!

 

Quelle und Text: Dewuga.de