Die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Unterwasserarchäologie
(DEGUWA) hat im Februar ihre jährliche Tagung »In Poseidons Reich XIII«
in Hamburg ausgerichtet, an dem 118 Fachwissenschaftler aus 21 Staaten
teilnahmen. Für die UNESCO hat Frau Dr. Koschtial (Paris) zum Stand der
UNESCO-Konvention 2001 zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser
referiert. Aus der von allen Wissenschaftlern gemeinsam empfundenen
dringenden Notwendigkeit, die Konvention voranzubringen, um der
Plünderung des Kulturerbes in den Weltmeeren entgegentreten zu können,
ist die beigefügte "Hamburger Erklärung" entstanden.
Die Hamburger Erklärung
Dr. Hanz Günter Martin
DEGUWA
Das kulturelle Erbe unter Wasser ist enorm reich und hat riesiges
Potential. In den letzten Jahren hat es zunehmende Aufmerksamkeit von
der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der breiten Öffentlichkeit
erfahren. Plünderung und Zerstörung nehmen jedoch schnell zu und
drohen, die Menschheit dieses Vermächtnisses zu berauben. In der
Erkenntnis des dringenden Bedürfnisses dieses Erbe zu bewahren und zu
schützen, arbeitete die UNESCO die Konvention zum Schutz des
Kulturellen Erbes unter Wasser 2001 aus.
Im Laufe der Jahrhunderte sind komplette Städte von den Wellen
verschlungen worden und Tausende von Schiffen sind auf See zugrunde
gegangen. Heute bilden ihre Überreste ein wertvolles archäologisches
Erbe von größter kultureller Wichtigkeit. Viele Fundstätten unter
Wasser sind im Laufe von Jahrhunderten oder sogar Jahrtausenden nicht
berührt worden. Dazu erhält sich organisches Material häufig viel
besser als an Land wegen des Mangels an Sauerstoff, der sonst den
Zerfall beschleunigt hätte. Das macht diese Fundstätten so einzigartig,
weil sie viel historische Information und viele Gegenstände bewahren,
die lange an Land verloren sind.
Schiffbrüche
Es wird geschätzt, daß mehr als 3 Millionen unentdeckte Wracks weltweit über den Boden der Ozeane verteilt sind.
Berühmte Schiffe sind unter anderen:
- die TITANIC;
- die Kriegsflotte von Philipp II von Spanien;
- die Flotte des Kublai Khan;
- die Schiffe des Christoph Columbus;
- die spanischen Galeonen, die zwischen Spanien und Amerika verkehrten.
Unterwasserruinen
Die Reste von unzähligen alten Gebäuden liegen nun unter Wasser.
Während Atlantis eine Legende bleiben muß, sind archäologische Stätten
unter Wasser von der Größe Pompejis entdeckt worden.
Berühmte Fundstätten sind unter anderen:
- Die Bucht von Alexandria, mit Resten des Leuchtturms und dem Palast der Kleopatra;
- Teile des alten Karthago;
- Teile von Mahabalipuram, Stätte des Welterbes, Indien;
- Dwarka, Indien;
- Port Royal auf Jamaika, zerstört durch ein Erdbeben 1692.
Die UNESCO Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser ist
in Teilen schon jetzt als Erfolg zu bezeichnen, denn die im Annex
niedergelegten Standards für unterwasserarchäologischen Grabungen haben
die Archäologen fast überall in freiwilliger Selbstverpflichtung
übernommen.
Aber eben nur die Archäologen, nicht die Schatzsucher. Das kulturelle
Erbe unter Wasser ist daher weiter hochgradig gefährdet und die
Gefährdung nimmt durch den Fortschritt in der Unterwassertechnik und
der damit einhergehenden leichteren Erreichbarkeit von
Unterwasserfundplätzen ständig zu. Handeln tut Not!
Die UNESCO Konvention wurde 2001 in Paris verabschiedet und nimmt
seitdem weltweit ihren Weg durch die Instanzen. Bisher haben 15 Staaten
die Konvention ratifiziert Es sind dies Bulgarien, Ecuador,
Kambodscha, Kroatien, Libanon, Libyen, Litauen, Mexiko, Nigeria,
Panama, Paraguay, Portugal, Spanien, St. Lucia und die Ukraine.
Sobald es 20 Staaten sind, tritt sie in Kraft.
Die UNESCO Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser
bringt aus Sicht der Archäologen in zwei Punkten erheblichen Vorteil:
1. Sie stellt sicher, dass es keine private und kommerzielle Ausbeutung
von Unterwasserfunden gibt. Das vermindert das Interesse der
Schatztaucher, da fast weltweit die Grauzonen verschwinden, in denen
sie operieren könnten.
2. Sie regelt, wie betroffene Staaten (Anrainer-, Eigentümer- oder
Flaggenstaat) zusammenarbeiten können zum Schutz des Kulturgutes. Sie
regelt im Übrigen nicht die Eigentumsverhältnisse von Unterwasserfunden
und greift damit nicht ins Seerecht ein.
Deutschland sollte aus zwei Gründen die UNESCO Konvention zum Schutz
des kulturellen Erbes unter Wasser möglichst bald ratifizieren:
1. Die deutschen Küsten an Nord- und Ostsee sind durch die
Denkmalschutzgesetze der Bundesländer im Grunde gut geschützt, aber
bereits die für das speziell europäische Erbe besonders wichtigen
Binnenmeere, wie das Mittelmeer und das Schwarze Meer weisen Flächen
auf, die außerhalb der Zwölfmeilenzone der Anrainerstaaten liegen und
daher ungeschützt sind.
Die Weltmeere mit ihrem riesigen Reservoir an Unterwasserfunden sind
ungeschützt. Hier muß die internationale Staatengemeinschaft handeln
und Deutschland darf dabei nicht fehlen. Es geht um das Weltkulturerbe.
2. Durch den Artikel 11 der Konvention wird geregelt, daß die Kapitäne
ihren Flaggenstaaten von unterwasserarchäologischen Aktivitäten
berichten müssen. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass kein Schiff
unter deutscher Flagge irgendwo auf den Weltmeeren an illegalen
Ausgrabungen teilnehmen darf. Dies ist ein wirksames Mittel im Kampf
gegen Schatzsucher. Das ist durchaus einschlägig, denn man kann nicht
die Augen davor verschließen, daß es etliche Unternehmen und Private
gibt, die von deutschen Schiffen aus an der Plünderung der Weltmeere
teilnehmen.
Wir bitten, dieses unser gemeinsames Anliegen weiter zu verbreiten!
Quelle und Text: Dewuga.de
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